Förderprogramme
Förderung energieeffizienter Gebäudesanierung wurde
ab 1.März 2011 wieder eingeführt.
Zum 31.August 2010 hatte die KfW sowohl die Förderung von
einzelnen Maßnahmen innerhalb des Programms
"Energieeffizient sanieren" als auch die ebenfalls beliebte
Zuschussvariante eingestellt.
Ab 1.März 2011 werden die beiden Varianten, Kredit und
Investitionszuschuss in einer überarbeiteten Version wieder
angeboten. Die Ausführung von energieeinsparender
Wärmedämmung wird somit wieder attraktiver.
Allerdings sind die technischen Anforderungen für die
Förderung erhöht worden.
Um Fördergelder zu beantragen, muss nicht nur die gesetzlich geforderte Mindestdämmstärke,
berechnet aus dem U-Wert nach EnEV2009, eingehalten werden, sondern es gelten verschärfte
Anforderungen.
Ab 1.März 2011 können Förderanträge auch wieder für Einzelmaßnahmen gestellt werden, und
zwar für solche, die die Energieeffizienz eines Wohngebäudes verbessern: z.B. Wärmedämmung (z.B. von Fassade, Kellerdecke oder Dachboden), Austausch der Fenster oder Erneuerung der Heizungs-
anlage.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen von einem Fachunternehmen des Bauhandwerks
durchgeführt wird, welches die Einhaltung dieser Anforderungen bestätigt sowie Art und Aufbau der
Dämmung beschreibt.
Generell gilt: Je besser der erreichte Energiestandard nach der Sanierung ist, desto attraktiver ist die
Förderung.
Weitere Informationen zu den Programmen und Konditionen finden Sie auf der Internetseite der
KfW-Bank
Bund, Länder und Gemeinden fördern energiesparende Maßnahmen
mit unterschiedlichen Programmen. Sie können also doppelt sparen:
Energie und Geld!
Ob sie sich nun für zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse entscheiden,
über Fördermöglichkeiten informiert z.B. das Bundeswirtschafts-
ministerium unter www.kfw.de, außerdem die entsprechenden
Ministerien der Länder oder Hausbanken.
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